Grünes Licht für 50 Sekundarschulen
Aufgrund der besonderen Herausforderungen, die an die neue Schulform gestellt werden, fordere der VBE die Landesregierung dazu auf, die Klassenmindestgröße von 25 Schülerinnen und Schülern, die bei der Errichtung erreicht werden müsse, zugleich als Klassenfrequenzrichtwert festzuschreiben, der maximal um zwei Schüler über- oder unterschritten werden dürfe. Nur so könne der Heterogenität der Schülerschaft, den anspruchsvollen pädagogischen Konzepten und den Erwartungen von Eltern und Lehrern Rechnung getragen werden.
„Der VBE erwartet des Weiteren, dass das Innovationspotenzial von Hauptschullehrkräften und Schulleitungsmitgliedern an Hauptschulen in der neuen Schulform nicht nur dann erwünscht ist, wenn es um die Konzeptentwicklung geht. Sie müssen auch als Lehrkräfte und Schulleitungen der neuen Schulform entsprechende Berücksichtigung finden. Denn insbesondere das pädagogische Know-how der Hauptschullehrkräfte ist an der neuen Schulform, die auch die Hauptschulen ersetzen muss, unverzichtbar“, betont Beckmann abschließend.