18. Informationen für Erzieher/-innen
Hier finden Sie das Gesamtpaket des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW zur Corona-Pandemie. Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Link.
Denkanstoß des VBE NRW: Zur schrittweisen Wiedereröffnung der Kitas
VBE aktuell 1620 In Zeiten von Corona
Bei Rückfragen: Barbara Nolte, Leiterin Referat Erzieher/-innen im VBE.
Ministerbriefe
An die Beschäftigten von Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen und die Eltern in Nordrhein-Westfalen: Rückkehr zum Regelbetrieb am 17.08.2020
Informationen für Eltern deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden, Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen: Aufnahme des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung
Erstellt in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Empfehlungen für die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie gültig ab 17. August 2020
Testungen
Formular: Bestätigung des Trägers bzw. des Jugendamtes zur Vorlage für einen freiwilligen Corona-Test
Handreichung für die Kindertagesbetreuung
in einem eingeschränkten Regelbetrieb
nach Maßgaben des Infektionsschutzes aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie
Neuregelung zur Wiederaufnahme von Kindern nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19
Informationen (26.06.20) für
- Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden und
- Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Erklärung zur Symptomfreiheit bei Kindern
nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19 (26.06.20)
Musterbogen
Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung
nach Maßgaben des Infektionsschutzes (03.06.20)
Ergänzung: Fragen und Antworten
zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten (03.06.2020)
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur
(Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)
In der ab dem 14. Mai 2020 gültigen Fassung
Information des Landes NRW zur schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung
Offizielle Informationen
1. für Eltern, deren Kinder in u. g. Einrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
2. für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Rahmenbedingungen zur Öffnung von Projekten der Kinderbetreuung in besonderen Fällen
sog. Brückenprojekt
Zusammanfassende Informationen für Erzieher/-innen
Im Überblick: Was Sie wissen sollten
Fachempfehlung Nr. 1
Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen
Fachempfehlung Nr. 2
Gruppen-/ bzw. einrichtungsbezogene Betreuung der Kinder von Schlüsselpersonen
Fachempfehlung Nr. 3
Personaleinsatz
Fachempfehlung Nr. 4
Schließung des Kindertagesbetreuungsangebotes wegen Mangels an Betreuungsbedarfen
Fachempfehlung Nr. 5
Konkretisierungen zum Personaleinsatz
Fachempfehlung Nr. 6
Prüfung der Arbeitgeberbescheinigungen
Fachempfehlung Nr. 7
Berufspraktikum und praxisintegrierte Ausbildung
Fachempfehlung Nr. 8
Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)
Ergänzungen:
Dürfen Beschäftige in der Kindertageseinrichtung eigene Kinder mit in das Betreuungsangebot nehmen?
Ja, wenn die eigenen Kinder ein bisher nicht genutztes Kindertagesbetreuungsangebot wahrnehmen müssten, das zu einem neuen Kontaktnetz führen würde. Sofern die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI –organisiert werden kann, können diese Kinder in die Einrichtung mitgebracht werden. Für diese Fallkonstellationen ist sicherzustellen, dass die eigenen Kinder von dem Elternteil mitbetreut werden. Die dadurch entstehende Vergrößerung von Betreuungsgruppen ist aus Infektionsschutzsicht unwesentlich, da bereits zuvor über das Elternteil ein Kontaktnetz bestand
Dürfen die Waldkindergärten der Zeit mit den Kindern den öffentlichen Wald, also die Plätze im Wald aufsuchen, wo auch sonst der eigentliche "Waldkindergartenalltag" stattfindet?
Waldkindergärten sind Tageseinrichtungen für Kinder, die wie alle anderen Kindertageseinrichtungen ein Betreuungsangebot für Kinder von Schlüsselpersonen zum Erhalt der kritischen Infrastruktur anbieten müssen. Da der „Raum" der Waldkindertageseinrichtungen das jeweilig zugeordnete Waldgebiet ist, muss auch dort der Aufenthalt der Kinder mit ihren Betreuungspersonen stattfinden. Eine Betreuung der Kinder im Bauwagen oder anderen engen Räumlichkeiten entspricht nicht dem Infektionsschutz ist daher zu vermeiden. Es wird empfohlen, dass für den Waldkindergarten zuständige Ordnungsamt, das Jugendamt und ggf. die Polizei über das jeweilige Betreuungsangebot zu informieren, um sicherzustellen, dass hier kein Verstoß gegen das Versammlungsverbot verfolgt wird. Es ist sinnvoll eine Bescheinigung des Trägers bei den Waldbesuchen mitzuführen.
Fachempfehlung Nr. 9
Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen
Fachempfehlung Nr. 10
Aktualisierung zum Personaleinsatz unter Beachtung der Empfehlungen des RKI für Kindertageseinrichtungen
Fachempfehlung Nr. 11
Aktualisierung zum Einsatz von Kindertagespflegepersonen unter Beachtung der Empfehlungen des RKI
Fachempfehlung Nr. 12
Betreuung am Wochenende
Fachempfehlung Nr. 13
Empfehlungen zum Schutz von in der Betreuung tätigen Beschäftigten
Fachempfehlung Nr. 14
Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Sicherstellung des Kindeswohls im Einzelfall
Fachempfehlung Nr. 15 mit 3 Anlagen
Veränderung der Rahmenbedingungen in der Betreuung von Kindern von Personen mit einem Anspruch auf Kindertagesbetreuung
Anlage 1: Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anlage 2: Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Anlage 3: Anregungen für kompensatorische organisatorische und
pädagogische Maßnahmen zur Stärkung des Infektionsschutzes
Fachempfehlung Nr. 16
Vorläufiger Umgang mit Personalengpässen
Fachempfehlung Nr. 17
Ausgestaltung der schrittweisen Öffnung der Angebote der Kindertageseinrichtungen